Ein gültiger Pass ist obligatorisch. Die Visumpflicht ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Die Botschaften und Konsulate können Sie vor und während Ihrer Reise beraten.
Prüfen Sie, ob Sie im Besitz eines gültigen Passes sind; Sie können damit mögliche Unannehmlichkeiten bei Ihrer Ankunft in Marokko vermeiden.
Für Staatsangehörige aus Mitgliedsländern der europäischen Union sowie der Schweiz und Kanadas besteht keine Visumpflicht. Die Aufenthaltsdauer ist für Touristen aller Nationalitäten auf maximal 90 Tage begrenzt.
Denken Sie bei Ihrer Reisevorbereitung an die Adressen Ihrer Botschaft und der Konsulate in den Regionen. Bei Verlust Ihrer Ausweise kann man Ihnen dort neue ausstellen; ferner erteilt man Ihnen jeden Rat (Gesundheit, Sicherheit, usw.) Im Allgemeinen verfügt jede diplomatische Vertretung über einen Notruf, von dem nur im äußersten Fall Gebrauch gemacht werden darf. Meistens ist eine soziale Einrichtung in der Lage, Ihnen zu helfen, auch in Notfällen.
Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihres Passes und erkundigen Sie sich über Ihre diplomatischen Vertretungen.
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